Kontraindikatoren
Welche Faktoren sprechen gegen einen Behandlungsbeginn bei HYPNOS®?
- Das Beschwerdebild ist als psychotisch einzustufen, umfasst also z.B. Wahn und/oder Halluzinationen.
- Das Beschwerdebild ist so massiv, dass eine stationäre Behandlung einer ambulanten Unterstützung vorzuziehen ist.
- Es liegt subakute oder akute Suizidalität (Selbstmordgefährdung) vor.
- Es ist eine Akutintervention, also ein sofortiger Behandlungsbeginn notwendig.
- Es liegt eine Suchterkrankung (außer Nikotinsucht) vor.
- Es besteht Eigen- oder Fremdgefährdung.
- Eine psychiatrische, psychotherapeutische oder neurologische Behandlung wurde bereits aufgenommen und es besteht seitens des Arztes oder Behandlers kein Einverständnis bezüglich des Beginns einer Hypnotherapie.
- Es besteht eine Anfallserkrankung, z.B. Epilepsie.
- Es besteht eine Erkrankung, deren Auswirkungen eine aktive Teilnahme am therapeutischen Prozess oder aber die körperliche Entspannungsfähigkeit stark behindern (z.B. Demenzerkrankungen, starke Schwerhörigkeit, Hyperkinesen, massive Atembeschwerden / besonders mit Husten).
- Es liegen starke, nicht eingestellte Herz- und Kreislaufbeschwerden vor.
- Es besteht keine Bereitschaft zu Offenheit und Kooperation.
- Es liegt kein eigener Wunsch nach Veränderung vor.
Unsere Leistungen und Honorare